Rechtsgebiete

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Verkehrsrecht

Einen Moment nicht aufgepaßt und schon ist man geblitzt worden. Das wird schnell teuer. Und unter Umständen droht sogar ein Fahrverbot. Ohne fachspezifische anwaltliche Vertretung ist kaum jemand in der Lage, sich gegen Ermittlungsbehörden und vor Gericht effektiv zur Wehr zu setzen und seine Rechte wahrzunehmen. 


Waren Alkohol oder Drogen im Spiel? Dann ist die Fahrerlaubnis unmittelbar in Gefahr! Nutzen Sie die zur Verfügung stehenden Verteidigungsmöglichkeiten mit einem fachkundigen Anwalt an Ihrer Seite.


Jeder, der sich im Straßenverkehr bewegt weiß, wie schnell man in einen Unfall verwickelt werden kann. Überlassen Sie die Geltendmachung Ihres Schadens nicht Dritten, die dabei eigene Interessen verfolgen.

Und: DIe Höhe des Ihnen zustehenden Schadenersatzes richtet sich nach Recht und Gesetz, nicht nach den Vorstellungen der gegnerischen Versicherung.

Ist der Gegner schuld? Dann zahlt Ihre Anwaltskosten in der Regel die gegnerische Versicherung.


Unser Büro berät und vertritt Sie in diesen und allen anderen verkehrsrechtlichen Fragen:


• Verkehrsstrafsachen (z.B. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung/Tötung, illegales Autorennen)

• Bußgeldsachen (z.B. Alkohol, Drogen, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht)

• Führerscheinsachen (z.B. MPU, Maßnahmen in der Probezeit, Fahrerlaubnisentziehung)

• Unfallregulierungen bei Sachschäden (z.B. Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall)

• Geltendmachung von Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten)

• Autokauf (z.B. Sachmängelhaftung, Vertragsrücktritt, Finanzierung)

• Leasing (z.B. Haftung für Schäden, Streit bei der Fahrzeugrückgabe)

Strafrecht

Sportbootrecht / Wassersportrecht

Wer unter unter Einfluß von Betäubungsmitteln fährt, hat diese zuvor besessen und wahrscheinlich auch erworben, wer an einem illegalen Autorennen teilnimmt ist manchmal mit einem gestohlenen Auto unterwegs und wer sich seiner Festnahme widersetzt, verwirklicht hierbei häufig weitere Straftatbestände.

Es würde daher wenig Sinn ergeben, die Verteidigung in Strafsachen auf verkehrsbezogene Taten zu beschränken. Wir vertreten Sie daher gerne auch mit der gleichen Professionalität im Hinblick auf allgemeine Straftatbestände.


Verkehr findet nicht nur an Land statt, sondern auch zu Wasser. Dennoch ist das Binnen- und Seeschifffahrtsrecht ein Spezialgebiet, das nicht viel mit dem allgemeinen Verkehrsrecht zu tun hat: Andere Regeln, andere Behörden, andere Gerichte. Dies erfordert auch von anwaltlicher Seite nicht nur spezielle Rechtskenntnisse, sondern auch eine gewisse nautische Sachkunde.


Gerne vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten aus den Bereichen Sportbootrecht bzw. Wassersportrecht, z.B.:


Strafsachen (z.B. strafbare Trunkenheitsfahrten, fahrlässige Körperverletzung/Tötung bei Kollisionsereignissen)

Bußgeldsachen (z.B. Alkohol, Drogen, Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren ohne die erforderliche Lizenz)

Umweltdelikte (z.B. Fehler beim Betanken)

Fahrerlaubnissachen (z.B. Eignungszeifel, Fahrerlaubnisentziehung)

Schadenregulierungen bei Sach- und Personenschäden (z.B. Kollisionsschäden, Schmerzensgeld)

Abwehr von Schadenersatzforderungen (z.B. Beschädigungen an anderen Booten, Steganlagen oder Schleusen)

Bootskauf (z.B. Sachmängelhaftung, Vertragsrücktritt, Finanzierung)

Versicherungsrecht (z.B. Leistungsverweigerung des Kaskoversicherers)

Rufen Sie uns an: 069 - 366 099 80

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